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Immobilien

Immobilienmarkt und Corona - Keine Krise am Wohnungsmarkt?

Obwohl viele Expert:innen zu Beginn der Corona Krise noch mit einem höheren Risiko von leer stehenden Immobilien und damit sinkenden Immobilienpreisen ...
Autor:in
MICHAEL MURG
Datum
5/6/2021

Die Prognose

Obwohl viele Expert:innen zu Beginn der Corona Krise noch mit einem höheren Risiko von leer stehenden Immobilien und damit sinkenden Immobilienpreisen gerechnet haben, zeigt sich nun: Am Wohnungsmarkt gibt es keine Corona Krise - im Gegenteil!

Immobilienpreise steigen trotz Pandemie

Die Immobilienpreise stiegen österreichweit und über den kompletten Zeitraum der Pandemie. Die wirtschaftsstützenden Maßnahmen der Politik und die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank unterstützten diese Verteuerung enorm. Im Jahresrückblick verzeichnet die Landeshauptstadt Wien mit einem Plus von 9,4% österreichweit den geringsten Preisanstieg. In den restlichen Bundesländern erhöhen sich die Immobilienpreise um ganze 10,7%. Im österreichischen Durchschnitt ergibt das eine Preiserhöhung von rund 10%.

Dennoch konnte in den letzten Quartalen ein Rückgang dieser Dynamik beobachtet werden. Nach Preissteigerungen von zuvor rund je rund 3% im zweiten und dritten Quartal hat sich das Wachstum nach Zahlen der Österreichischen Nationalbank auf rund 1% im letzten Quartal 2020 reduziert. Auch das Wachstum der Wohnbaukredite an private ging im zweiten Halbjahr etwas zurück - trotz weiterhin leicht gesunkener Kreditzinsen.

Immobilieninvestments sind im Trend

Während der soziale Austausch im Corona-Jahr 2020 stark eingeschränkt war, herrschte am Wohnungsmarkt weiterhin geschäftiges Treiben. Die Österreichische Nationalbank bestätigt in ihrem Bericht zur Entwicklung des Immobilienmarktes die starke Nachfrage nach Wohnimmobilien. Laut einer Datenerhebung des Unternehmens Immounited haben im Jahr 2020 rund 50.000 Wohnungen in Österreich den/die Bestizer:in gewechselt. Insgesamt wurden so etwa 12,15 Milliarden Euro durch den Verkauf von Wohnimmobilien erwirtschaftet. Verglichen mit dem Vorjahr ist das ein Anstieg von rund 510 Millionen Euro. Zusammenfassend zeigt sich, dass vor allem Investor:innen am Immobilienmarkt vertreten sind. Immobilien haben sich im unsicheren Krisenjahr 2020 als sicheres Investment herauskristallisiert und Immobilieninvestments erfreuen sich dementsprechend großer Beliebtheit.

Doch auch die Nachfrage nach Eigenheimen, Wohnimmobilien im Grünen und Gartenwohnungen ist stark gestiegen. Zusätzlich zeigt sich, dass sich die Wohnungsgrößen der gehandelten Wohnungen leicht erhöhten. Auch diese Veränderungen scheinen sich in der Krise, den pandemiebedingten Lockdowns und dem damit verbundenen, stark genutzten Homeoffice zu begründen.

Mieter leiden unter Rückzahlungen

Doch nicht alle Beteiligten sind unbeschadet durch das Krisenjahr 2020 gekommen. Viele Geschäftslokale und Gewerbeimmobilien stehen derzeit leer. Mieter:innen von Gewerbeimmobilien waren vermehrt von Zahlungsschwierigkeiten betroffen. Besonders schwerwiegend können die Folgen der Pandemie nun für jene Mieter:innen sein, welche die im vergangenen Jahr gestundeten Mieten begleichen müssen. Vermieter:innen können seit dem 1. April ausstehende Mieten einklagen. Das kann schmerzliche Auswirkungen für die betroffenen haben.

Attraktivität trotz leichter Unsicherheiten

Insgesamt gibt es zwar noch immer Unsicherheiten im Immobilienmarkt aufgrund der Corona Krise, durch die sich weiter aufschiebende - aber zu erwartende - Insolvenzwelle und den damit verbundenen potenziellen Auswirkungen auf die Miet- und Preisentwicklung von Gewerbeimmobilien. Zusätzliche Unsicherheit ergibt sich für den (Anleger-) Wohnungssektor durch die momentan hohe Arbeitslosigkeit.

Nichtsdestotrotz scheint die Nachfrage sowohl nach städtischen als auch nach Wohnimmobilien im Grünen ungebrochen zu sein. Das Risiko- Ertragsverhältnis von Immobilieninvestments ist daher weiterhin äußerst attraktiv. Trotz vermehrter Meldungen über Leerstände im städtischen Bereich ist auch in Zukunft mit Preissteigerungen zu rechnen.

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²Risikohinweise: Unter Risiko ist das Nichterreichen einer erwarteten Rendite des eingesetzten Kapitals und/oder der Verlust des eingesetzten Kapitals bis hin zu dessen Totalverlust zu verstehen. Der Wert des Genussscheines ist unter anderem abhängig vom Substanzwert der Immobilie und unterliegt den nachfolgenden Risiken die zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens führen können: Wertänderungsrisiko – das Risiko, das mit der Änderung der Immobilienpreise verbunden ist; Insbesondere können sich solche Substanzwertänderungen durch Kontaminierungen, Enteignungen, Bau von Öffentlichen Verkehrsmitteln (zB U-Bahn), kriegerische Zerstörung, Terrorismus oder andere nicht versicherbare Risiken. Dem das Risiko, dass Mietensätze nicht schnell an das Marktniveau angepasst werden können und sich hierdurch negative Effekte auf den Ertragswert der Immobilie ergeben. Bonitäts- und Insolvenzrisiko - das Risiko, einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Emittenten, d.h. eine mögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung seiner Verpflichtungen, wie Zahlung der Mietüberschüsse etc. Da Ausschüttungen aus den auf Brickwise angezeigten und zur Vermittlung angebotenen Genussscheinen nur dann erfolgen können, wenn Mieten eingehen, ergibt sich ein Bonitätsrisiko der Emittentin in mittelbarer Form auch daraus, dass der oder die Mieter:in ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (= Mietausfallrisiko). Das Insolvenzrisiko umfasst das Risiko, dass die Emittentin gänzlich ausfällt, weil sie zahlungsunfähig oder insolvenzrechtlich überschuldet ist. Im Fall der Insolvenz des Emittenten eines tokenisierten Genussscheines besteht kein Ab- oder Aussonderungsanspruch hinsichtlich der Immobilie, auf die sich das Genussrecht bezieht. Es kann diesfalls zu erheblichen Verlusten kommen. Kursrisiko - das Risiko, das mit der Wertschwankungen der Genussscheine verbunden ist. Die auf Brickwise angezeigten und zur Vermittlung angebotenen tokenisierten Genussscheine können zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen (= Transaktionspreis oder Kurs) sowohl gekauft als auch verkauft werden. Nach dem Kauf eines Genussscheines kann sich ein späterer Verkaufspreis zum ursprünglichen Kaufpreis sowohl positiv als auch negativ unterscheiden. Der Ertrag der Genussscheine ergibt sich aus laufenden Ausschüttungen und gegebenenfalls aus Veränderungen des Wertes der Immobilie(n). Die laufenden Ausschüttungen sind abhängig von den Nettomieteinnahmen aus der jeweiligen Immobilie. Diese unterliegt den folgenden Risiken: Mietniveaurisiko – das Risiko, das mit der Änderung des Mietniveaus verbunden ist; Nichtvermietungsrisiko – das Risiko, dass das Angebot von Mietflächen die Nachfrage überschreitet und es dadurch zu Leerständen kommt; Kreditrisiko oder Mietausfallsrisiko – das Risiko, das sich aus den möglichen Mietausfällen ergibt.

³Grundbücherliche Besicherung: Die grundbücherliche Sicherheit ist ein im Grundbuch eingetragenes Kollektivpfandrecht zugunsten der Inhaber:innen der tokenisierten Genusscheine in Höhe des Ausgabepreises (Nominale) des tokenisierten Genussscheins. Die Eintragung dieses Pfandrechts erfolgt gemäß § 11 ff des Teilschuldverschreibungskuratorengesetzes 1874, RGBl. 49/1874 idF BGBl. 10/1991. Der Antrag auf grundbücherliche Einverleibung des Pfandrechts wird von der Emittentin unmittelbar nach Erwerb der Immobilie gestellt, die Eintragung kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen, wodurch sich unmittelbar nach der Emission ein entsprechender Zeitraum ergeben kann, in dem das Pfandrecht noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Zudem besteht das Risiko, dass die Eintragung des Pfandrechts durch das Grundbuchsgericht abgelehnt wird.

⁴Übertragung von digitalen Immobilienanteilen und Liquiditätsrisiko: Inhaber:innen tokenisierter Genussscheine können andere Investor:innen über das von Brickwise angebotene Bulletin Board dazu einladen, Angebote zum Kauf oder Verkauf der tokenisierten Genussscheine zu legen. Es ist nicht gewährleistet, dass tokenisierte Genussscheine zum gewünschten oder einem anderen Zeitpunkt wieder verkauft werden können. Der Verkauf tokenisierter Genussscheine erfordert eine(n) Käufer:in, der/die bereit ist, den vom/von der Verkäufer:in angebotenen Verkaufspreis zzgl. Transaktionskosten zu bezahlen. In diesem Sinne kann nicht ausgeschlossen werden, dass tokenisierte Genussscheine nicht wieder verkauft werden können.
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* Die erwartete Mietrendite berechnet sich auf Basis des Netto-Mietüberschusses über die im Mietvertrag vereinbarten Nettomiete und kommt jeweils nur zur Auszahlung, wenn der/die Mieter:in diese bezahlt hat. Eine mögliche Wertentwicklung der Immobilie ist in dieser Renditeberechnung nicht berücksichtigt.
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