Über Brickwise können verschiedene Finanzprodukte (Wertpapiere) erworben werden, bei denen es je nach Ausgestaltung zu einer unterschiedlichen Besteuerung kommen kann. Aus Sicht des Ertragsteuerrechts ist zwischen Eigenkapital-Produkten und Fremdkapital-Produkten zu unterscheiden.
Fremdkapital-Produkte
Laufende Auszahlungen
Bei allen laufenden Auszahlungen der Emittentin handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen (Überlassung von Kapital), die der Kapitalertragssteuer unterliegen.
Die hierbei anfallende Kapitalertragsteuer wird von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Alle laufenden Auszahlungen an Investor:innen sind somit endbesteuert und müssen in der eigenen Jahressteuererklärung nicht mehr angeführt werden.
Veräußerung der Wertpapiere
Werden die Wertpapiere zu einem Preis über dem Anschaffungspreis veräußert, bewirkt der Veräußerungsvorgang Einkünfte aus realisierter Wertsteigerung, die der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Veräußerungserlös heranzuziehen.
Da der Handel direkt zwischen den Investor:innen stattfindet und keine depotführende Stelle involviert ist, erfolgt kein automatischer Abzug der Kapitalertragssteuer, weswegen keine Endbesteuerungswirkung eintritt. Dies bedeutet, dass Gewinne oder Verluste von den Investor:innen in der eigenen Jahressteuererklärung erfasst und entsprechend versteuert werden müssen.
Eigenkapital-Produkte
Bei den über Brickwise handelbaren Eigenkapital-Produkten österreichischer Emittentinnen liegt aus ertragsteuerrechtlicher Sicht hinsichtlich der einzelnen Immobilie eine (wirtschaftliche) Miteigentumsgemeinschaft (MEG) der Investor:innen vor.
Laufende Auszahlungen
Bei den laufenden Auszahlungen handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen.
Für die Miteigentümergemeinschaft besteht die Pflicht zur Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung, die von der jeweiligen Emittentin beim zuständigen Finanzamt abgegeben wird. Die bescheidmäßig festgestellten Einkünfte werden sodann den jeweiligen Investor:innen zugeordnet, was zu einer Berücksichtigung dieser Einkünfte im Gesamtbetrag der Einkünfte der Investor:innen führt. Die Einkünfte aus laufenden Auszahlungen der MEG sind somit nicht gesondert in der eigenen Jahressteuererklärung zu erfassen.
Für die Steuererklärung der MEG wird die österreichische Steuernummer der Investor:innen benötigt. Liegt keine Steuernummer vor, etwa bei ausländischen Investor:innen, so weist das Finanzamt diesen Investor:innen automatisch eine Steuernummer zu.
Veräußerung der Wertpapiere
Bei den Einkünften aus einem Verkauf von Eigenkapital-Produkten über Brickwise handelt es sich aus ertragsteuerrechtlicher Sicht um Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen. Folglich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung dieser Eigenkapital-Produkten in Österreich der Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Investor:innen müssen diese bis zum 15. des zweitfolgenden Monats in Form einer „besonderen Vorauszahlung“ an das österreichische Finanzamt entrichten. Diese entfaltet allerdings keine Endbesteuerungswirkung, weshalb die Einkünfte in die persönliche Einkommensteuererklärung aufzunehmen sind.
Für die Einzahlung und Zuordnung der besonderen Vorauszahlung wird ebenfalls eine persönliche Steuernummer beim Finanzamt in Österreich benötigt.
Als Bemessungsgrundlage für die ImmoESt ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Veräußerungserlös sowie die anzurechnende AfA (Abschreibung für Abnutzung) heranzuziehen.
Wir bitten um Verständnis, dass die vorstehenden Informationen keine steuerliche Beratung darstellen und keinesfalls die individuelle Beratung durch einen Steuerberater ersetzen. Im Einzelfall kann die Besteuerung womöglich abweichen. Bitte informiere dich bei deinem Steuerberater über deine individuellen steuerlichen Pflichten in Bezug auf Erträge aus laufenden Auszahlungen sowie aus der Veräußerung von Wertpapieren.